| Symbol | Erklärung |
|---|---|
| * | geboren |
| (*) | getauft |
| + | gestorben |
| (+) | begraben |
| oo | verheiratet |
| 2.oo | zweite Eheschließung |
| o-o | geschieden |
| o/o | uneheliche Verbindung |
| ebd. | ebendort |
| gt. | genannt |
| N. | Platzhalter für unbekannten Vornamen |
| NN | Platzhalter für unbekannten Vor- und Nachnamen |
Kekule-System: Die Kennziffern der Ahnen in den Ahnenlisten sind nach dem sogenannten Kekule-System vergeben (nach Stephan KEKULE v. STRADONITZ, 1898). Der Proband (lat. probare: begründen, beweisen - der Name Proband erklärt sich daher, dass Teilnehmer eines Ritterturniers eine Ahnentafel zum Nachweis ihrer adligen Abstammung vorlegen mussten) bekommt die Kennziffer 1, seine Eltern die Nummern 2 (Vater) und 3 (Mutter). Die weiteren Ahnen erhalten Kennziffern nach dem folgenden Prinzip. Hat ein Ahn die Kennziffer N, so bekommt sein Vater die Kennziffer 2N und seine Mutter die Kennziffer 2N+1. Die Eltern des Vaters (Nr.2) haben also die Kennziffern 4 und 5 und die Eltern der Großmutter mütterlicherseits (Nr.7) haben die Kennziffern 14 und 15. In diesem System haben männliche Ahnen stets gerade Kennziffern und weibliche Ahnen stets ungerade Kennziffern.
| Zurück zur Startpage | Christian Mehl, 19.3.2002 |