Konsortialvereinbarung Konsortialvereinbarung

(1) Dem Zbl. MATH-Konsortium der DMV gehören alle diejenigen mathematischen Institute an, die bzw. deren Bibliotheken das Zbl. MATH über die DMV (mit dem Rabatt von 15 Prozent für Mitglieder der European Mathematical Society) abonnieren und sich bis 1. 10. 1999 verpflichten, daß sie bzw. ihre Bibliotheken ihre Abonnements des Zbl. MATH für die folgenden fünf Jahre 2000-2004 nicht kündigen. - Für weitere Beitritte zum Konsortium siehe die Absätze 5 und 6.

(2) Die Verpflichtung gemäß Absatz 1, Satz 1 erfolgt durch einen offiziellen Brief des jeweiligen Dekans/Institutsleiters an die Herausgeber des Zbl. MATH, zu Hd. Professor Wegner, mit Kopie an die Geschäftsstelle der DMV.

(3) Im Gegenzug zur Verpflichtung der Institute gemäß Absatz 2 verpflichten sich die Herausgeber des Zbl. MATH wie folgt: Für die mathematischen Institute, die Mitglied des Konsortiums sind, wird für die fünf Jahre 2000-2004 der jährlich zu zahlende Preis für das Zbl. MATH festgeschrieben, d.h. das Institut bzw. seine Bibliothek zahlt für jedes Jahr 2000-2004 den gleichen Preis wie für das Jahr 1999.

(4) Nicht nur für den ersten Dienst des Zbl. MATH (meist: die gedruckte Version), sondern auch für die anderen Dienste (Datenbank MATH online und CD-ROM) gelten die Absätze 1-3 entsprechend: Ein Institut kann sich verpflichten, nur den ersten Dienst fünf Jahre lang nicht abzubestellen, und erhält dann die Preisfestschreibung nur für diesen Dienst; es kann sich aber auch verpflichten, zwei oder drei Dienste für die gesamte Periode 2000-2004 zu beziehen, in welchem Fall der Preis für zwei oder drei Dienste auf dem Niveau von 1999 festgeschrieben wird.

(5) Auch mathematische Institute, die bzw. deren Bibliotheken zwar das Zbl. MATH abonniert haben, aber dies bisher nicht über die DMV tun, können dem Konsortium beitreten: Während der Jahre 2000-2004 muß dann das Zbl. MATH über die DMV bezogen werden (was erfordert, daß das Institut bzw. seine Bibliothek Mitglied der DMV ist), und es erfolgt eine Verpflichtung gemäß Absatz 2. Solche Institute profitieren nicht nur von der Preisfestschreibung für die Jahre 2000-2004, sondern gegenüber dem Preis, den sie 1999 bezahlt haben, auch von dem Rabatt von 15 % für Mitglieder der EMS. - Für Konsortialmitglieder gemäß Absatz 5 gilt Absatz 4 entsprechend.

(6) Mit dem Beitritt aller Institute gemäß Absatz 1 und Absatz 5 zum Konsortium liegt am 1. 10. 1999 fest, welche Gesamtsumme die Mitglieder des Konsortiums jährlich für die Dauer von fünf Jahren für die Dienste von Zbl. MATH zu bezahlen haben. Treten weitere Institute, die bzw. deren Bibliotheken keinen Dienst des Zbl. MATH während der Jahre 1998 und 1999 abonniert hatten, dem Konsortium durch eine Verpflichtung gemäß Absatz 5, Satz 2 bei, so erhöht dies die vom Konsortium jährlich zu zahlende Gesamtsumme nicht mehr. Preisermäßigungen, welche sich durch Beitritt zum Konsortium gemäß Absatz 6, Satz 2 ergeben, werden zu gleichen Teilen auf alle Konsortialpartner (auch solche gemäß Absatz 6, Satz 2) umgelegt. - Absatz 4 gilt auch für Konsortialmitglieder gemäß Absatz 6.


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On 30 Jul 1999, 16:26.